1. Einleitung
PRO COMMERCE, d.o.o. (im Folgenden „Unternehmen“) verpflichtet sich zur Einhaltung hoher ethischer Standards bei der Durchführung seiner Geschäftstätigkeiten. Der Ruf von PRO COMMERCE als ethisch handelndes Unternehmen ist von entscheidender Bedeutung für seinen weiteren Erfolg. Daher wird erwartet, dass alle Führungskräfte und Mitarbeiter mit diesen Standards vertraut sind, sie persönlich einhalten und diese Verpflichtung bei der Ausübung ihrer Aufgaben konsequent zum Ausdruck bringen.
2. Geltungsbereich
Dieser Kodex gilt für alle Führungskräfte und Mitarbeiter von PRO COMMERCE, d.o.o., einschließlich festangestellter, befristeter und gelegentlich tätiger Mitarbeiter.
3. Zweck des Kodex
Die Geschäftsführung hat diesen Verhaltenskodex verabschiedet, um die grundlegenden Prinzipien des geschäftlichen Verhaltens festzulegen. Der Kodex verpflichtet alle Führungskräfte und Mitarbeiter, im Einklang mit der Unternehmenspolitik sowie den geltenden Gesetzen zu handeln. Er stellt eine Sammlung von Leitprinzipien dar, die den Ansatz des Unternehmens zum geschäftlichen Verhalten widerspiegeln – er ist keine abschließende Aufzählung aller Verhaltensregeln.
4. Geschäftsethik
(a) Offenheit, Ehrlichkeit, Fairness und Integrität – Mitarbeiter und Führungskräfte müssen in geschäftlichen Beziehungen sowie im Umgang mit anderen offen, ehrlich, fair und integer handeln.
(b) Gegenseitiger Respekt – Von den Mitarbeitern wird erwartet, dass sie alle Personen, mit denen sie zusammenarbeiten, respektvoll und höflich behandeln.
(c) Ethisches Handeln – Führungskräfte und Mitarbeiter müssen bei geschäftlichen Entscheidungen ethisch handeln.
(d) Einhaltung der Gesetze – Mitarbeiter müssen alle Gesetze und Vorschriften einhalten, die die Geschäftstätigkeit von PRO COMMERCE regeln, sowie die internen Unternehmensrichtlinien.
5. Geschäftliches Verhalten
Mitarbeiter müssen bei der Ausübung ihrer Aufgaben die geltenden Verhaltensgrundsätze einhalten.
(a) Gesetzeskonformität – Führungskräfte und Mitarbeiter müssen alle gesetzlichen Anforderungen einhalten, die für die Geschäftstätigkeit von PRO COMMERCE gelten.
Bei Unklarheiten bezüglich gesetzlicher Vorschriften ist der Vorgesetzte zu konsultieren und gegebenenfalls die Zustimmung des Geschäftsführers oder Vorstandsvorsitzenden zur Einholung rechtlicher Beratung einzuholen.
(b) Geistiges Eigentum – Jeder Mitarbeiter ist für den Schutz der geistigen Eigentumsrechte des Unternehmens verantwortlich. Sämtliches geistiges Eigentum, das von Mitarbeitern oder vertraglichen Partnern im Zusammenhang mit PRO COMMERCE geschaffen wird, ist ausschließliches Eigentum des Unternehmens.
6. Persönliches und professionelles Verhalten
(a) Finanzielle Integrität – PRO COMMERCE wendet strenge Buchhaltungsverfahren unter Aufsicht der Geschäftsführung und externer Prüfer an. Die Verwendung von Unternehmensmitteln oder -vermögen für unethische Zwecke ist untersagt.
(b) Gewährung von Geschenken – PRO COMMERCE erlaubt keine Geld-, Geschenk- oder Dienstleistungszuwendungen zur Erlangung geschäftlicher Vorteile oder zur Beeinflussung von Entscheidungen zugunsten des Unternehmens. Dies ist auch nach dem Strafgesetzbuch der Republik Slowenien verboten.
Kleine Werbegeschenke und geschäftliche Bewirtung sind nur zum legitimen Zweck der Pflege guter Geschäftsbeziehungen erlaubt und nicht zur Beeinflussung von Entscheidungen.
(c) Annahme von Geschenken – Mitarbeiter dürfen keine persönlichen Geschenke oder außergewöhnliche Bewirtung, Unterbringung oder Reisen annehmen, die geschäftliche Entscheidungen beeinflussen könnten oder den Anschein einer Beeinflussung erwecken.
(d) Geschäftsvereinbarungen und Verträge – Das Unternehmen verpflichtet sich zu fairem und ethischem Wettbewerb. Mitarbeiter, die an Verhandlungen beteiligt sind, müssen gesetzeskonform handeln und vor Vertragsabschluss alle erforderlichen Genehmigungen einholen.
(e) Vertraulichkeit und Datenschutz – Mitarbeiter dürfen aus vertraulichen Unternehmensinformationen keinen persönlichen Nutzen ziehen. Vertrauliche Informationen sind zu schützen und ausschließlich für geschäftliche Zwecke zu verwenden.
(f) Öffentliche Erklärungen – Mitarbeiter dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung des Geschäftsführers oder Vorstandsvorsitzenden keine öffentlichen Erklärungen im Namen des Unternehmens abgeben.
(g) Rauchen, Alkohol und Drogen – Mitarbeiter müssen zu einer sicheren Arbeitsumgebung beitragen. Rauchen und Drogenkonsum sind in den Räumlichkeiten des Unternehmens verboten. Alkoholkonsum muss maßvoll und verantwortungsbewusst erfolgen.
(h) Informationsbeschaffung über Wettbewerber – Informationen dürfen nicht durch illegale oder irreführende Methoden beschafft werden.
(i) Interessenkonflikte – Mitarbeiter müssen Beziehungen oder Situationen vermeiden, die den Interessen des Unternehmens widersprechen könnten. Im Zweifelsfall ist Rücksprache mit dem Vorgesetzten oder dem Unternehmenssekretär zu halten.
(j) Nutzung von Unternehmenseigentum – Unternehmensmittel dürfen nur für ordnungsgemäße und rechtmäßige Zwecke verwendet werden. Ohne Genehmigung dürfen sie weder verkauft, verliehen noch anderweitig übertragen werden.
(k) E-Mail und Internet – Diese Systeme sind für geschäftliche Zwecke bestimmt und dürfen nicht für persönliche Vorteile oder illegale Aktivitäten genutzt werden.
